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Ab 28. April 2020: Neue Straßenverkehrsordnung mit härteren Strafen

Geschwindigkeitsbeschränkung
Freie Fahrt? Speed Limit beachten!

Das Wetter ist gut, die Sicht perfekt, die Straße gut ausgebaut und frei – manchmal werden Motorradfahrer auf eine harte Probe gestellt, wenn es darum geht, diese unwillkürlichen Zuckungen in der Gashand unter Kontrolle zu bringen. Doch genau dieser Aufgabe sollte jetzt noch größere Beachtung geschenkt werden. Denn ab dem 28. April 2020 gilt eine überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVo), die insbesondere für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schärfere Regeln und höherer Strafen vorsieht.
Eines hat sich nicht geändert: Wer inner- oder außerorts um mehr als 21 km/h zu schnell fährt und dabei erwischt wird, bekommt zum fälligen Bußgeld auch noch einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg verpasst. Einen Monat Fahrverbot setzte es bisher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31 km/h und außerorts bei 41 km/h. Diese Limits wurden deutlich gesenkt. Ab dem 28. April 2020 reichen 21 km/h zu viel innerorts und 26 km/h zu viel außerorts bereits dafür, vier Wochen per Pedes unterwegs sein zu müssen. 80 Euro Bußgeld plus Gebühren kommen noch dazu. Klar, öffentliche Verkehrsmittel bleiben erlaubt – aber wer will das schon zu Corona-Zeiten? Doch es wurden noch weitere Regeln verschärft, die auch Motorradfahrer betreffen. In aller Kürze:

  • Parken auf Geh- oder Radwegen oder in der zweiten Reihe wird härter bestraft, besonders dann, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer behindert werden. Wenn Parken an deratigen Stellen durch ein Verkehrszeichen nicht ausdrücklich erlaubt ist, sollte besser darauf verzichtet werden.
  • Beim Überholen von Radfahrern wird größerer Sicherheitsabstand verlangt. Innerorts müssen es jetzt mindestens 1,5 Meter, außerorts sogar 2,0 Meter sein.
  • An Kreuzungen durfte schon bisher im Bereich von fünf Metern vor den Schnittpunkten der beiden Straßen nicht geparkt werden. Dieser Bereich wurde für Straßen mit eingezeichneten Radwegen auf jeweils acht Meter vergrößert.
  • Motorradfahrer sind ja eigentlich eher selten auf Autobahnen zu finden. Wer sich nicht anders zu helfen wusste und in einen unfallbedingten Stau gerät, sollte sich zweimal überlegen, ob er die hoffentlich existierende Rettungsgasse als Fluchtweg benutzt. Darauf stehen ab sofort 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
  • Blitzer-Apps und Radarwarner für Smartphones sind jetzt endgültig verboten. Wer sie dennoch benutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die jeweils aktuelle Fassung des Bußgeldkatalogs (Datum beachten!) ist auf den Internetseiten des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums zu finden.

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