Das msce-Clubheim darf wieder öffnen
Anfang Juli kam endlich die lang erwartete Nachricht: In einem Telefonat mit dem Vaihinger Ordnungsamt konnte Vereinsvorstand Udo Tschugg die längst überfällige Erlaubnis für die Wiedereröffnung des msce-Clubheims einholen. Die derzeit gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg war bereits am 28. Juni in Kraft getreten. Dass es etwas länger dauerte, bis die für das msce-Vereinsheim gültige Regelung verfügbar war, lag auch daran, dass sich das Ordnungsamt Vaihingen schwertat, den Motorsportclub einer der Kategorien (siehe Link oben) zuzuordnen, die in der Verordnung explizit genannt sind. Denn das msce-Clubheim ist weder ein herkömmlicher Gastronomiebetrieb, noch sei es eine Freizeit- oder Kultureinrichtung. Die dort stattfindenden Treffen können auch nicht als private oder öffentliche Veranstaltungen gelten.
Deshalb wurde für diesen Spezialfall eine besondere Regelung eingeführt, die sich an der maximalen Personenzahl für private Treffen orientiert, bei denen jedoch zusätzliche Beschränkungen gelten:
Deshalb wurde für diesen Spezialfall eine besondere Regelung eingeführt, die sich an der maximalen Personenzahl für private Treffen orientiert, bei denen jedoch zusätzliche Beschränkungen gelten:
- die maximale Personenzahl soll 25 nicht übersteigen
- bei der Aufstellung der Tische sind die üblichen Abstandsregeln zu beachten
- wie in jeder Gaststätte müssen die Daten der anwesenden Personen erfasst werden
- ebenfalls wie in der Gastronomie gilt Maskenpflicht bis an den Platz am Tisch
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