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Geimpft, genesen, getestet, geboostert - das sind die aktuellen Regeln für das msce-Clubheim

Corona-Motor-Zweirad
Corona-Motor-Zweirad von 1906 mit 5 PS. Quelle: brennabor-brb.de
Bislang herrschte Unsicherheit darüber, welche Regeln für das Vereinsheim des msce gelten. Jetzt ist klar: Im Sinne der jeweils aktuellen Corona-Verordnung wird das Clubheim als Gaststätte eingestuft. Wer rein will, muss die 2Gplus-Bestimmungen erfüllen.
Konkret heißt das: Ins Clubheim darf grundsätzlich nur, wer vollständig geimpft oder genesen ist und einen tagesaktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen kann. Seit dem 27. 12. 2021 entfällt die Testpflicht für

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.

  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
    Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Praktisch funktioniert das für Clubheim-Besucher und -Besucherinnen wie folgt: Sie müssen ihren Impf- oder Genesenennachweis einmalig einem msce-Vorstandsmitglied vorlegen, damit das Ablaufdatum erfasst werden kann. Ist die vollständige Immunisierung länger her als drei Monate und fällt die Person nicht unter eine der oben aufgeführten Ausnahmereglungen, ist zusätzlich der Nachweis eines aktuellen Tests notwendig. Wer einen solchen Nachweis nicht hat, aber einen Antigentest mitbringt, kann den Test auch unter Aufsicht des Vorstandsmitglieds vor Ort durchführen.
Die Angelegenheit ist nicht ganz unkompliziert, ermöglicht jedoch, dass das msce-Clubheim weiter regelmäßig öffnen kann. Abends allerdings nur bis 22:30 Uhr, denn dann beginnt die durch die Corona-Verordnung festgesetzte Sperrstunde, die bis 5:00 Uhr andauert. Einfacher wird das alles erst wieder, wenn nicht mehr die derzeitige Alarmstufe II gilt. Maßgeblich dafür ist in Baden-Württemberg auch die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern, die derzeit (4. Januar 2022) knapp über 500 liegt. Fällt sie unter 450, gilt wieder die weniger restriktive Alarmstufe I.

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