Skip to content

Maiausfahrt abgesagt: die Hintergründe

Udo Tschugg
Udo Tschugg, 1. Vorstand des msce
Die andauernde Corona-Krise wirbelt weiterhin weltweit die Eventkalender von Sport- und Kulturveranstaltern, politischen Parteien, Aktiengesellschaften, Glaubensgemeinschaften – und Vereinen wie dem Motorsportclub Ensingen (msce) durcheinander. Am kommenden Samstag stand zur Eröffnung der Motorradsaison 2020 die gemeinsame Maiausfahrt auf dem Programm. Doch auch die wurde nach der Clubheimparty im März aufgrund der Einschränkungen, mit denen die weitere Verbreitung des offiziell SARS-CoV-2 genannten Virus gebremst werden soll, abgesagt. „Zu unserer Maiausfahrt gehören sowohl die gemeinsame Einkehr bei der Rast unterwegs wie auch das Abschlusstreffen im Clubheim einfach dazu“, begründet msce-Vorstand Udo Tschugg die Absage. „Bei einer größeren Gruppe wäre es selbst bei einem einfachen Tankstopp während der Fahrt schwierig gewesen, die geltenden Abstandsregeln einzuhalten.“ Da blieb zur Absage keine Alternative. Der Odenwald wäre dieses Jahr das Ziel der Ausfahrt gewesen, in bewährter Weise von Reiner Stierle, dem 2. Vorstand des Vereins, geplant. „Einen offiziellen Nachholtermin festzulegen, wird schwierig“, sagt Udo Tschugg, „vielleicht können wir die Tour spontan im kleinen Kreis nachholen, wenn sich die Lage wieder normalisiert hat.“
Der nächste Programmpunkt auf dem Terminkalender des Vereins ist die Ausfahrt nach Bassemberg in Frankreich vom 11. bis zum 14. Juni, doch bislang gilt die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung noch bis Mitte Juni – damit sind touristische Reisen ins Ausland unmöglich. Bassemberg liegt im Elsass, einer in Frankreich besonders schwer von der Corona-Krise betroffenen Region. Dort gilt zunächst bis zum 11. Mai eine komplette Ausgangssperre, und ob die gelockert wird, steht derzeit noch nicht fest. „Unser Schriftführer Stephan Raab hat versucht, mit unserer Unterkunft per Mail Kontakt aufzunehmen, aber noch keine Antwort bekommen“, berichtet Tschugg. Sobald es neue Entwicklungen gibt, wird an dieser Stelle im msce-Newsblog darüber berichtet werden. Jetzt hofft Udo Tschugg darauf, dass die für Ende August geplante Rumänien-Reise einiger Vereinsmitglieder problemlos über die Bühne gehen kann.
Bleibt die Frage nach dem Treffpunkt msce-Clubheim. Zwar wird derzeit immer lauter darüber diskutiert, Restaurants wieder zu öffnen, doch was in dem Zusammenhang entschieden wird, dürfte kaum für Vereinsheime gelten. Selbst wenn eine Öffnung erlaubt werden sollte, werden mit einiger Sicherheit eine begrenzte Anzahl von Besuchern und im Lokal die Einhaltung der Abstandsregeln vorgeschrieben. „Das dürfte auch bei uns im Clubheim schwierig werden, sollte aber machbar sein“, meint Udo Tschugg dazu.

Ab 28. April 2020: Neue Straßenverkehrsordnung mit härteren Strafen

Geschwindigkeitsbeschränkung
Freie Fahrt? Speed Limit beachten!

Das Wetter ist gut, die Sicht perfekt, die Straße gut ausgebaut und frei – manchmal werden Motorradfahrer auf eine harte Probe gestellt, wenn es darum geht, diese unwillkürlichen Zuckungen in der Gashand unter Kontrolle zu bringen. Doch genau dieser Aufgabe sollte jetzt noch größere Beachtung geschenkt werden. Denn ab dem 28. April 2020 gilt eine überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVo), die insbesondere für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schärfere Regeln und höherer Strafen vorsieht.
Eines hat sich nicht geändert: Wer inner- oder außerorts um mehr als 21 km/h zu schnell fährt und dabei erwischt wird, bekommt zum fälligen Bußgeld auch noch einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg verpasst. Einen Monat Fahrverbot setzte es bisher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31 km/h und außerorts bei 41 km/h. Diese Limits wurden deutlich gesenkt. Ab dem 28. April 2020 reichen 21 km/h zu viel innerorts und 26 km/h zu viel außerorts bereits dafür, vier Wochen per Pedes unterwegs sein zu müssen. 80 Euro Bußgeld plus Gebühren kommen noch dazu. Klar, öffentliche Verkehrsmittel bleiben erlaubt – aber wer will das schon zu Corona-Zeiten? Doch es wurden noch weitere Regeln verschärft, die auch Motorradfahrer betreffen. In aller Kürze:

  • Parken auf Geh- oder Radwegen oder in der zweiten Reihe wird härter bestraft, besonders dann, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer behindert werden. Wenn Parken an deratigen Stellen durch ein Verkehrszeichen nicht ausdrücklich erlaubt ist, sollte besser darauf verzichtet werden.
  • Beim Überholen von Radfahrern wird größerer Sicherheitsabstand verlangt. Innerorts müssen es jetzt mindestens 1,5 Meter, außerorts sogar 2,0 Meter sein.
  • An Kreuzungen durfte schon bisher im Bereich von fünf Metern vor den Schnittpunkten der beiden Straßen nicht geparkt werden. Dieser Bereich wurde für Straßen mit eingezeichneten Radwegen auf jeweils acht Meter vergrößert.
  • Motorradfahrer sind ja eigentlich eher selten auf Autobahnen zu finden. Wer sich nicht anders zu helfen wusste und in einen unfallbedingten Stau gerät, sollte sich zweimal überlegen, ob er die hoffentlich existierende Rettungsgasse als Fluchtweg benutzt. Darauf stehen ab sofort 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
  • Blitzer-Apps und Radarwarner für Smartphones sind jetzt endgültig verboten. Wer sie dennoch benutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die jeweils aktuelle Fassung des Bußgeldkatalogs (Datum beachten!) ist auf den Internetseiten des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums zu finden.

Corona-Pandemie: msce-Clubheimparty abgesagt, Clubheim geschlossen

msce-Vorstand 2020
msce-Vorstand 2020
Die weltweite Pandemie mit dem neuartigen COVID-19-Virus geht erwartungsgemäß auch am msce nicht spurlos vorüber. Bereits am 14. März musste die für den 28. des Monats geplante 28. msce-Clubheimparty abgesagt werden. Ob das beliebte Treffen, bei dem dieses Mal die Band In the wrong Century und der Solokünstler MG Artist mit Live-Musik zu erleben gewesen wären, dieses Jahr noch nachgeholt werden kann, steht derzeit in den Sternen.
Wenig später musste Vereinsvorstand Udo Tschugg verkünden, dass im Clubheim bis auf Weiteres keinerlei Aktivitäten stattfinden können. Am 17. März hat die Landesregierung Baden-Württembergs eine Verordnung erlassen, in der nicht nur Kneipenbetrieb, sondern auch jegliche Versammlungen untersagt werden. Für das msce-Clubheim bedeutet das, dass die normalen Öffnungszeiten mittwochs und sonntags nicht gehalten werden können, auch Vorstandssitzungen und selbst private Feiern wie Geburtstage, Konfirmationen oder Hochzeiten dürfen nicht mehr stattfinden. Diese Verordnung der Landesregierung gilt bis zum 15. Juni 2020 – vorerst.
Während das Amtsblatt der Stadt Vaihingen/Enz mit Absagen für Vereinsversammlungen zugepflastert ist, konnte der msce seine Jahreshauptversammlung dank des frühen Termins am 15. Februar noch ganz regulär abhalten. Nach einem kurzen, mit Fotos illustrierten Bericht über die erfolgreichen Aktivitäten des Vorjahres und den wie immer korrekten und positiven Berichten der Kassierer des Vereins und des Clubheims stand der Punkt Neuwahlen auf der Agenda. Zu besetzen waren turnusgemäß die Posten des 2. Vorstands (bisher Reiner Stierle), des 1. Beisitzers (Hagen Stierle) sowie der Kassiererin (Annette Haug-Wamsler). Reiner und Hagen Stierle wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Annette Haug-Wamsler hatte vor den Wahlen um Ablösung von der Funktion der Kassiererin gebeten, die sie 13 Jahre lang mit großem Einsatz ausgefüllt hatte. Manuel Aldrian, der sich als Nachfolger zur Wahl stellte, wurde einstimmig angenommen.
Abschließend gab Udo Tschugg noch einen Ausblick auf das Jahr 2020. Welche der noch geplanten Unternehmungen (siehe Terminkalender) allerdings tatsächlich stattfinden können, muss die weitere Entwicklung der Corona-Epidemie zeigen.

Vorsicht bei illegalen Auspuffanlagen

Laute Auspuffanlagen
Laute Auspuffanlagen - in Deutschland nicht legal, in Spanien bei einem Fan-Fest geduldet.

Die aktiven Motorradfahrer des msce sind normalerweise als verantwortungsbewusste und zurückhaltende Biker bekannt – riskante Fahrmanöver sind genauso wenig ihr Ding wie rücksichtsloses Verhalten, beispielsweise durch einen nicht ganz legalen Geräuschpegel bei ihren Ausfahrten. Doch gerade in diesem letzten Punkt könnte auch ihnen Ungemach drohen, wenn sich die »Initiative Motorradlärm« mit ihren Forderungen durchsetzt. Die Initiative wird vom Baden-Württembergischen Verkehrsministerium unterstützt, Mitglieder sind die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Hohenlohekreis, Landkreis Lörrach, Rems-Murr-Kreis, Landkreis Schwäbisch Hall, Landkreis Waldshut sowie der Zollernalbkreis, außerdem rund 75 Gemeinden im Land, darunter auch Vaihingen an der Enz.


Erst kürzlich hat die »Initiative Motorradlärm« ihre Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung, die Motorradhersteller und nicht zuletzt die Motorradfahrerinnen und -fahrer selbst konkretisiert. Ein Zehn-Punkte-Katalog wurde erarbeitet. So soll der Gesetzgeber schärfere Genehmigungs- und Zulassungsverfahren entwickeln, die es auch erleichtern, beispielsweise Straßen zu sperren und gegebenenfalls höhere Bußgelder zu verhängen. Außerdem soll die polizeiliche Verkehrsüberwachung verstärkt werden und den Behörden bessere technische und rechtliche Kontrollmöglichkeiten an die Hand gegeben werden.


So wie in diesem Videoclip sollte es besser nicht sein: Motorradlaerm_01.mp4


Motorradfahrerinnen und -fahrer werden aufgefordert, rücksichtsvoll und leise zu fahren. Tun sie das vorsätzlich nicht, soll durch neue gesetzliche Lösungen sichergestellt werden, dass »Raser und Belästiger« einer Strafe nicht entgehen können. Noch sind das alles Forderungen, kein geltendes Recht, aber es ist damit zu rechnen, dass diese Forderungen zumindest teilweise umgesetzt werden – die Zahl der Unterstützer der »Initiative Motorradlärm« ist einfach zu groß, um ignoriert zu werden. Dass zu den Unterstützern nicht gerade Motorradexperten gehören, wird an der Forderung an die Hersteller und Händler sichtbar: Die werden aufgerufen, leise Motorräder, am besten mit Elektroantrieb zu verkaufen. Elektroantriebe sind vielleicht in Scootern und dergleichen sinnvoll, die für den täglichen Weg zur Arbeit oder im Stadtverkehr eingesetzt werden. Bei den überwiegend als Freizeitgeräten für die Spritztour am Wochenende oder ein, zwei Mal pro Jahr für eine größere Tour verwendeten Fahrzeugen können sie das typische Motorradfeeling sicher noch nicht vermitteln.  

MotoGP-WM 2020: Werksmaschinen vorgestellt

Yamaha-MotoGP-Werksmaschine YZR-M1
Yamaha-MotoGP-Werksmaschine YZR-M1
Am 8. März geht es wieder los: Beim Nachtrennen im Wüstenstaat Qatar startet die MotoGP-Weltmeisterschaft in die Saison 2020. Dabei sind die kleinen Hubraumklassen Moto3 und Moto2, aber das große Interesse des Publikums liegt ganz klar bei der Königsklasse MotoGP um ihre Stars Marc Marquez (Spanien/Honda), Andrea Dovizioso (Italien/Ducati) und Valentino Rossi (Italien/Yamaha). Bereits Anfang Februar rückte das gesamte Fahrerfeld bei den offiziellen Vorsaison-Tests in Sepang/Malaysia aus, und alle hatten bereits ihre aktuellen Sportgeräte im Einsatz. Ducati, Suzuki und Yamaha haben parallel dazu diese mindestens 240 PS starken Zweiradraketen auch offiziell vorgestellt.
Ducati-MotoGP-Werksmaschine Desmosedici GP4
Ducati-MotoGP-Werksmaschine Desmosedici GP4
Während Suzuki und Yamaha offiziell bei ihrer zurückhaltenden Leistungsangabe von 240 PS bleiben, spricht Ducati öffentlich sogar von 250 PS. Hinter vorgehaltener Hand werden im Fahrerlager aber längst Werte nahe der 300-PS-Grenze gehandelt. Das ermöglicht diesen Maschinen, die alle auf das erlaubte Mindestgewicht von 157 Kilogramm getrimmt sind, im Idealfall mehr als 350 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für welche Farbvarianten sich die ersten drei Hersteller für ihre Werksmaschinen entschieden haben, ist auf den Fotos zu sehen.

Nachtrag: Mitte Februar hat auch Honda Studio-Fotos der neuen MotoGP-Renner für die Saison 2020 veröffentlicht. Wie die Konkurrenten hält sich die Honda Racing Corporation (HRC) mit detaillierten technischen Daten zurück: das Gewicht richte sich nach dem MotoGP-Reglement, wird also bei 157 Kilogramm liegen, als maximale Motorleistung werden »mehr als 180 kW« angegeben, also über 240 PS. Etwas mehr geht HRC bei den Abmessungen ins Detail. Die Honda RC213V, mit denen Weltmeister Marc Marquez und sein jüngerer Bruder Alex, der amtierende Moto2-Weltmeister,  dieses Jahr an den Start gehen werden, sind 2052 Millimeter lang, 645 Millimeter breit und 1110 Millimeter hoch. Der Radstand beträgt 1435 Millimeter, die Bodenfreiheit 115 Millimeter. In den Tank passen 22 Liter Sprit, mit denen die jeweils um die 40 Minuten langen WM-Läufe überstanden werden müssen.


Nachtrag 2: Am 18. Februar zeigte auch KTM seine Werksmaschine der Saison 2020. Technische Details wurden nicht verkündet, dafür gab es Fotos der Maschinen in der Original-Werksoptik mit Red-Bull-Sponoring und auch der Maschine des Tech3-Satellitenteams in den Farben des dortigen Hauptgeldgebers »simply Cola« aus der Produktreihe »Organics by Red Bull«. Bei ersten Testfahrten sah es danach aus, als hätte KTM über den Winter einen entscheidenden Schritt in Sachen Wettbewerbsfähigkeit gemacht. Ob das so ist, wird sich im März in Qatar zeigen.


Letzter Nachtrag: Am 21. Februar hat schließlich auch Aprilia als letzter der an der MotoGP-Weltmeisterschaft beteiligten Hersteller seine Werksmaschine RS-GP präsentiert. Bilder der für die Saison 2020 komplett neu konstruierten RS-GP sind angefügt.


Yamaha-MotoGP-Werksmaschine YZR-M1
Yamaha-MotoGP-Werksmaschine YZR-M1
Ducati-MotoGP-Werksmaschine Desmosedici GP4
Ducati-MotoGP-Werksmaschine Desmosedici GP4
Honda-MotoGP-Werksmaschine RC213V
Honda-MotoGP-Werksmaschine RC213V
Honda-MotoGP-Werksmaschine RC213V
Honda-MotoGP-Werksmaschine RC213V
KTM-MotoGP-Werksmaschine RC16
KTM-MotoGP-Werksmaschine RC16
KTM-MotoGP-Werksmaschine RC16
KTM-MotoGP-Werksmaschine RC16
Suzuki-MotoGP-Werksmaschine GSX-RR
Suzuki-MotoGP-Werksmaschine GSX-RR
Suzuki-MotoGP-Werksmaschine GSX-RR
Suzuki-MotoGP-Werksmaschine GSX-RR
Aprilia-MotoGP-Werksmaschine RS-GP
Aprilia-MotoGP-Werksmaschine RS-GP
Aprilia-MotoGP-Werksmaschine RS-GP
Aprilia-MotoGP-Werksmaschine RS-GP